Was, wann, wo in Knittelfeld?

März 2024
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Sozialleistungen

Wann haben Sie Anspruch auf Mindestsicherung?

Wenn Sie in einer Notlage sind.
Wenn Ihnen eine Notlage droht.
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können.
Wenn alle anderen finanziellen Mittel und Ansprüche schon erschöpft sind.

Wer kann Mindestsicherung beziehen?

Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, so können Sie vollen Anspruch auf Mindestsicherung beantragen, wenn Sie sich in der Steiermark aufhalten und wenn Sie berechtigt sind, sich länger als drei Monate in Österreich aufzuhalten.
Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln nicht oder nicht ausreichend bestreiten können (z. B. wer keinen Arbeitsplatz findet, krank ist etc).
Personen deren Einkommen nach Abzug der Wohnungskosten unterhalb des Richtsatzes liegen.

Auf welche Leistungen haben Sie Rechtsanspruch?

Bei Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes (Kosten für Nahrung, Unterkunft, Hausrat, Beheizung, Bekleidung usw.).
Krankenhilfe (ärztliche Behandlung, Zahnbehandlung, Heilmittel, Heilbehelfe). Bei Fehlen einer Krankenversicherung und Anspruch auf Mindestsicherung besteht Anspruch auf dieselben Leistungen wie für Pflichtversicherte. - Kosten der Unterbringung in stationären Einrichtungen oder Heimen, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen, Ersatz für Bestattungskosten.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Lohnzettel
Bestätigungen über: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld oder Pension/Rente
Unterhalt, den Sie bekommen (Bescheid vom Gericht)
Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
vergebührter Mietvertrag und detaillierte Mietenvorschreibung
Wohnbeihilfenbescheid
bei Erstantrag Reisepass
Kontoauszüge der letzten sechs Monate
Sachwalterschaftsbeschluss (wenn vorhanden)
Nachweis um Arbeitsbemühungen
Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit (ärztliches Attest)
Haftbestätigung und Entlassungsschein (sofern eine Haft bestand)

Ausländische Antragsteller/innen benötigen zusätzlich:

Nachweis der Staatsbürgerschaft
Reisepass
Bescheid Bundesasylamt für alle Personen
Bescheid über Zuerkennung der Familienbeihilfe
Bescheid über bisher bezogene Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung

Wie erhalte ich die Leistungen?

Wenn Sie zum Personenkreis der Anspruchsberechtigten zählen, alle relevanten Unterlagen mitbringen, steht Ihnen das Referat Bürgerservice gerne für Informationen, Höhe der Mindestsicherung, Bearbeitung von Ansuchen und vieles mehr zur Verfügung.