Was, wann, wo in Knittelfeld?

März 2024
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kommunale Abwasserentsorgung

Betreuung von Kanalbauarbeiten und -sanierungen. Abwicklung von Förderungen.

Nachträgliche Errichtung von Sickerschächten
Förderung durch die Stadtgemeinde Knittelfeld

Die Gemeinde Knittelfeld fördert die Errichtung von Sickerschächten zur Versickerung von Dach- und Oberflächenwässern.

Um den natürlichen Wasserkreislauf nachhaltig zu fördern, sowie eine Verringerung von Wasserspitzen bei Niederschlagsereignissen zu erreichen, sollen Oberflächenwässer von versiegelten Stellen und Dächern nicht direkt in die Kanalisation abgeleitet, sondern über Versickerungsanlagen dem Grundwasserkörper zugeführt werden.
 Dadurch werden Kanäle, die Kläranlagen und der Vorfluter bei Niederschlagsereignissen entlastet sowie ein Beitrag zum Grundwasserhaushalt geleistet.

Die Förderung gilt für bestehende Gebäude und Liegenschaften (nicht für Neu- oder Zubauten), welche ihre Oberflächenwässer derzeit in die Kanalisation einleiten (Zahlung der Dachkonstante lt. Kanalgebührenordnung). Die Förderung umfasst die nachträgliche Errichtung eines Sickerschachtes und Einbau einer Rückstauklappe. Nach Durchführung der Maßnahme muss gewährleistet sein, dass Dach- und Niederschlagswässern (auch von Nebengebäuden) nicht mehr in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.

Um Förderungen können LiegenschaftseigentümerInnen oder Bauberechtigte ansuchen.

Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als einmaliger Förderbeitrag zu den anerkannten Investitionskosten ausbezahlt. Die Investitionskosten sind mittels bezahlter Originalrechnungen zu belegen.
Eigenleistungen können nicht gefördert werden.

Förderhöhe für Objekte mit einem notwendigen Speichervolumen bis zu 5 m³ und größer:
50 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch max. € 900,00 pro Objekt.

Förderhöhe für Rückstauklappen:
Übernahme der Kosten jedoch max. € 500,-- pro Objekt.


Förderungsvoraussetzungen

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn die technischen Richtlinien zur Errichtung von Sickerschächten lt. Gemeinderatsbeschluss vom 27. 3. 2017 erfüllt werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist mit dem Betriebe der Wasserwirtschaft, Abteilung Kanalbau, Kontakt aufzunehmen.

Verfahren
Der Antrag auf Gewährung der Förderung ist mittels Formular, nach Errichtung des Sicherschachtes bei den Betrieben der Wasserwirtschaft, Abteilung Kanalbau, einzureichen. Das Ansuchenformular sowie die technischen Richtlinien sind bei den Betrieben der Wasserwirtschaft, Abteilung Kanalbau, Anton Regner Straße 31a erhältlich, bzw. im Internet auf dieser Seite abrufbar.


Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:

a) eine kurze Beschreibung der Anlage (gegebenenfalls Fotos)
b) die Originalrechnungen und Zahlungsbelege
c) die Bestätigung einer Fachfirma über die ordnungsgemäße Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage

Die Förderung wird nach Überprüfung durch die Betriebe der Wasserwirtschaft, Abteilung Kanalbau, dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Inkrafttreten/Gültigkeit
Diese Richtlinie tritt mit 28. März 2017 in Kraft.

Hier können Sie das Förderungsansuchen downloaden.

Hier geht es zu den Richtlinien für die Errichtung von Versickerungsschächten.