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März 2024
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Voranschläge der steirischen Gemeinden

Der Voranschlag stellt eine bindende Grundlage und das wichtigste Instrument für die Haushaltsführung dar. Es gelten die Haushaltsgrundsätze der Budgetwahrheit, Einjährigkeit, Klarheit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Die rechtliche Grundlagen bilden die Gemeindeordnung (GemO) und die Gemeindehaushaltsordnung (GHO).

Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 sind umzusetzen. Demnach haben Bund, Länder und Gemeinden vereinbart, die nachhaltige Einhaltung der Kriterien über die Haushaltsdisziplin sicherzustellen. Aufgrund dieser Abmachung haben die Gemeinden ihre Voranschläge auch öffentlich zugänglich zu machen.

Hier können Sie den Voranschlag einsehen.
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