Was, wann, wo in Knittelfeld?

März 2024
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Veranstaltungen & Mehr

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Amtstafel

Auf der elektronischen Amtstafel finden Sie unter anderem die letztgültigen Verordnungen und Erlässe sowie die Kundmachungen zu Bauverhandlungen.

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Kundmachungen

Kundmachungen

Kundmachung gem. § 13 Abs. 1, 2 und 5 AVG und § 86b BAO I.

über die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gem. § 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 idgF (AVG) an die Stadtgemeinde Knittelfeld und alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Stadtamt Knittelfeld ist.

Kundmachung Jagdpachtschilling 2023

Kundmachung Wassergebühren 2024

Kundmachung Kanalgebühren 2024

Kundmachung gem §§ 41 und 42 AVG - Ref. 5 und Ref. 6

Verordnungen

Verordnungen

Verordnung gemäß § 1 Stmk. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsgesetz - StZWAG

Gesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz – StZWAG, Fassung vom 11.01.2024

Wassergebührenordnung_2022

Kanalabgabenordnung_2022

Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

Lärmschutzverordnung Knittelfeld

Benutzerordnung Bibliothek

Hausordnung Bibliothek

Marktordnung ab 2022

Verordnung zur Rattenbekämpfung_2022

Öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates - Kundmachung

Gemeinderatssitzung - Tagesordnung

Die Termine der Sitzungen des Gemeinderates werden jedes Jahr im November oder Dezember für das nächste Kalenderjahr beschlossen. Abhängig von der Tagesordnung hat jede Sitzung einen öffentlichen Teil und einen nicht öffentlichen Teil. In nicht öffentlichen Sitzungen werden unter anderem personelle Anträge beschlossen, oder über personenbezogene Berufungen (zB. gegen einen Bescheid) entschieden. Der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung ist für jedermann zugänglich.
Die Sitzungen finden generell im 2. Stock des Rathauses, im Gemeinderatssitzungssaal, statt.

Voraussichtliche Termine 2024:

Montag, 5. Februar 2024
Montag, 25. März 2024
Montag, 24. Juni 2024
Montag, 30. September 2024
Montag, 09. Dezember 2024

jeweils mit Beginn um 18 Uhr

Nächste Gemeinderatssitzung 25. März 2024

Halten von gefährlichen Tieren

Halten von gefährlichen Tieren

Das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz legt im §3c fest, dass das Halten von gefährlichen Tieren nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig ist. Als gefährlich gelten Tiere, die auf Grund ihrer arttypischen oder individuellen Verhaltensweise die Sicherheit von Menschen gefährden können (z.B. Schlangen, Giftspinnen, Raubkatzen oder Bären).

Eine Haltung von Tieren im Sinne dieser Definition ist daher der Gemeinde unbedingt sofort zur Kenntnis zu bringen.

Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz

Rechnungsabschluss

Rechnungsabschluss des Vorjahres

Nach dem Ende des Haushaltsjahres ist auf Grund der abgeschlossenen Kassen und der Buchhaltung der Rechnungsabschluss des ordentlichen und des außerordentlichen Haushaltes sowie der voranschlagunwirksamen Gebarung zu erstellen. Der Rechnungsabschluss umfasst den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung samt Beilagen und den Vermögen und Schuldennachweis.

Die rechtliche Grundlagen bilden die Gemeindeordnung (GemO) und die Gemeindehaushaltsordnung (GHO).

Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 sind einzuhalten. Demnach haben Bund, Länder und Gemeinden vereinbart, die nachhaltige Einhaltung der Kriterien über die Haushaltsdisziplin sicherzustellen. Mehr zum Stabilitätspakt finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen. (www.bmf.gv.at)

Der Gemeinderat hat den Rechnungsabschluss so zeitgerecht zu erledigen, dass dieser spätestens vier Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres vorliegt. (lt. GemO)

Hier können Sie die Daten des Rechnungsabschlusses einsehen.
Bitte in der Ansicht bei "verfügbare Finanzdaten" das vorangegangene Kalenderjahr auswählen.

Der Rechnungsabschluss des vorangegangenen Jahres liegt immer erst ab April des laufenden Jahres auf.