Was, wann, wo in Knittelfeld?

März 2024
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WAHLEN - der wichtigste Bestandteil einer Demokratie

Wir sorgen dafür, dass Ihre Stimme zählt !

 

Die Gemeindewahlbehörde Knittelfeld, deren Vorsitzender der Bürgermeister ist, teilt sich in derzeit 16 Wahlsprengel auf.

Das Referat Bürgerservice führt die laufende zentrale Wähler-Evidenz aller Wahl- und Stimmberechtigten der Stadt Knittelfeld als Voraussetzung für folgende Stimmabgabemöglichkeiten :

  • Volksbefragung
  • Volksabstimmung
  • Volksbegehren
Gemeinderatswahl   (Funktionsperiode 5 Jahre)
Landtagswahl
(Funktionsperiode 5 Jahre)
Nationalratswahl      (Funktionsperiode 5 Jahre)
Bundespräsidentenwahl
(Funktionsperiode 6 Jahre)
Europawahl
(Funktionsperiode der Abgeordneten zum Europäischen Parlament 5 Jahre)

Wer darf wo wählen ? Aktives Wahlrecht in Österreich

Österreichische StaatsbürgerInnen:
- alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben und in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben

AuslandsösterreicherInnen:
- österreichische StaatsbürgerInnen, die im Ausland ihren Hauptwohnsitz haben- sie werden auf Antrag in die zentrale Wählerevidenz aufgenommen und dürfen in Österreich wählen

EU-UnionsbürgerInnen:
- BürgerInnen eines EU-Mitgliedsstaates, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
- sie werden auf Antrag in die örtliche EU-Wählerevidenz aufgenommen und dürfen in Österreich wählen
- der/die UnionsbürgerIn kann auch mehrere Hauptwohnsitze in verschiedenen Ländern haben, die Eintragung in die EU-Wählerevidenz ist aber verständlicherweise nur in einem Mitgliedsland möglich!
- daher wird jeder/jede UnionsbürgerIn

  1. bei einem Ortswechsel von der Botschaft verständigt und auf die Eintragungsmöglichkeit in die EU-Wählerevidenz seiner neuen Wohnsitzgemeinde hingewiesen
  2. bei seiner/ihrer Anmeldung im Bürgerbüro gefragt, ob er/sie sich in die EU-Wählerevidenz der Stadtgemeinde Knittelfeld eintragen lassen will

AusländerInnen und Staatenlose:
- AusländerIn im Sinne des Gesetzes ist, wer nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt bzw. staatenlos ist.


Gemeinderatswahl

wahlberechtigt sind:
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- EU-Unionsbürger

nicht wahlberechtigt sind:
- AuslandsösterreicherInnen
- AusländerInnen und Staatenlose

Landtagswahl

wahlberechtigt sind:
- alle steiermärkischen LandesbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben

nicht wahlberechtigt sind:
- AuslandsösterreicherInnen
- EU-UnionsbürgerInnen
- AusländerInnen und Staatenlose

Bundespräsidentenwahl und Nationalratswahl

wahlberechtigt sind:
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- AuslandsösterreicherInnen

nicht wahlberechtigt sind:
- EU-UnionsbürgerInnen
- AusländerInnen und Staatenlose

Europawahl

wahlberechtigt sind:
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- AuslandsösterreicherInnen
- EU-UnionsbürgerInnen

nicht wahlberechtigt sind:
- AusländerInnen und Staatenlose

Wahllokale in Knittelfeld