Was, wann, wo in Knittelfeld?

März 2024
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Veranstaltungen & Mehr

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Tiere

Das Tier, dein bester Freund, so heißt es, bereitet vielen von uns große Freude. Damit die Freude auch so bleibt, muss das Zusammenleben von Mensch und Tier geregelt werden. Egal ob in der Hundehaltung oder im Umgang mit gefährlichen Tieren. Knittelfeld bemüht sich das Zusammenleben der Vierbeiner und der Menschen zu erleichtern, indem es Dog-Stadtions (Hundekotsackerlautomaten) und eine Hundewiese errichtet sowie über die Richtlinien zur Haltung von Hunden informiert. Mit dem Tierheim Murtal und den ansässigen Tierärzten ist auch die Versorgung von kranken oder herrenlosen Tieren gewährleistet.

Die Stadtgemeinde hat einen Ratgeber für HundebesitzerInnen und alle die es noch werden wollen erstellt
"Der Hund - ein Freund auf vier Pfoten"

Dog Stations

Dog Stations

Hundekotsackerlautomaten im Stadtgebiet

Ein Hundekotsackerlautomat.
Abbildung eines Hundekotsackerlautomats (Dog Station).

Hundekot ist ärgerlich. Um die Verschmutzung durch Hundekot im Knittelfelder Stadtgebiet zu reduzieren, sind seit 2009 Dog Stations (Hundekotsackerlautomaten)
Errichtet worden. Die Dog Stations sind mit Hundekotsackerl zur freien Entnahme sowie einem Abfallbehälter ausgestattet. Auch Rasenstecker mit Hundemotiv, die in Grünanlagen aufgestellt sind, sollen Hundebesitzer/innen daran erinnern, das Gackerl ihres vierbeinigen Lieblings ins Sackerl zu geben und in einem Mülleimer zu entsorgen.
Wir bedanken uns bei allen Hundebesitzer/innen, die das Gackerl ihres Hundes entsorgen.

Standorte

Parkstraße – Nähe Schulgasse
Stadtpark – nahe den Eingängen
Hauptplatz – Nähe Springbrunnen
Seckauer Straße – beim Kreisverkehr Perko
Portniggstraße
Sorgerpark
Freiheitsallee – Nähe Saunastraße
Langweg – bei der Tennishalle – Richtung Uitz Mühle
Sachendorfergasse – Nähe Minichsteig
Hundewiese Esperantostraße
Brunnerkreuzallee
Ziegelstraße
Badgasse – Nähe Kleingartenanlage
Ingeringsteg – Kleingartenanlage
Grillparzerstraße – Nähe Ziegelgasse
Eibeggerpark
Bahnhofsplatz
Lindenallee – Nähe Schule
Gaaler Straße – Nähe Pysikalisches Ambulatorium
Hautzenbichlstraße – Nähe Zirkusplatz
Wegwartegasse – Kinderspielplatz

Trotz regelmäßiger Kontrolle durch die Straßenreinigung und durch die Städtische Gärtnerei kann es vorkommen, dass Hundetrümmerl nicht entsorgt werden. Sollten Sie verschmutze Stellen entdecken, informieren Sie bitte den Städtischen Bauhof. Tel.: +43 (0) 664/800 47 100

Hundezone

Hundezone

Esperantostraße 3, 8720 Knittelfeld
Rund um die Uhr geöffnet
Parkplatz direkt vor der Wiese

Hundezonen und Hundeauslaufzonen sind Bereiche, in denen sich Hunde im öffentlichen Raum ohne Maulkorb und Leine aufhalten dürfen. Speziell in dicht bebauten Gebieten bieten diese gekennzeichneten Bereiche oft eine willkommene Möglichkeit, den Vierbeinern genügend Auslauf zu bieten. Knittelfeld hat im innerstädtischen Bereich eine Hundewiese errichtet. Das eingezäunte Areal bietet neben dem Auslauf für Hunde, eine Wasserstelle (kein Trinkwasser), Sitzbänke, Abfallkörbe sowie eine Dog Station. Auch in der Hundezone gibt es Regeln, an die sich Mensch und Tier zu halten haben.

In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Auf Kinderspielplätze dürfen keine Hunde mitgenommen werden.

Hundeabgabe

Hundeabgabe

Neues Hundeabgabegesetz

Mit 1. Jänner 2013 ist das neue Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 in Kraft getreten. Laut diesem Gesetz hat eine Person, die einen über drei Monate alten Hund hält (Hundehalterin/Hundehalter), der Gemeinde, in der die Person ihren Hauptwohnsitz hat, binnen vier Wochen zu melden.

Höhe der Abgabe
Hunde allgemein: EUR 60,--, für einen zweiten Hund erhöht sich die Abgabe auf EUR 90,-- und für jeden weiteren Hund auf EUR 100,--.
Wachhunde, Nutzhunde und Jagdhunde: EUR 30,--
Die Abgabe wird für das Kalenderjahr erhoben.

Begriffsbestimmungen
Wachhunde: Hunde, die ständig zur Bewachung von
a.) land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben
b.) Gebäuden, die vom nächstbewohnten Gebäude mehr als 50 Meter entfernt liegen

Abgabenbefreiung
Keine Hundeabgabe ist zu bezahlen für:
1.) Diensthunde öffentlicher Wachen
2.) Diensthunde des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals
3.) speziell ausgebildete Hunde, die zur Führung blinder oder zum Schutz hilfloser Personen notwendig sind oder die nachweislich zur Kompensierung einer Behinderung der Halterin/des Halters dienen oder auf deren Hilfe die Personen zu therapeutischen Zwecken angewiesen sind.
4.) Hunde eines konzessionierten Bewachungsunternehmens.
5.) Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen.

Abgabenerhöhung
Ist ein Hundekundenachweis erforderlich und kann dieser bei Meldung nicht vorgelegt werden, so erhöhen sich die Abgaben um das Zweifache bis der Nachweis erbracht wird.

Fälligkeit der Abgabe
1. Die Hundeabgabe ist von der/vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnen und bis zum 15. April ohne Aufforderung zu entrichten. Wird bis zu diesem Zeitpunkt das Ableben, das Abhandenkommen oder die Weitergabe des Hundes nachgewiesen, entfällt die Abgabepflicht für diesen Hund.
2. Wird der Hund innerhalb eines Jahres erworben, ist die Abgabe binnen sechs Wochen nach dem Erwerb anteilsmäßig für den Rest des Jahres zu berechnen und zu entrichten. Wird bei der Anmeldung des Hundes nachgewiesen, dass dieser erst nach dem 30. September erworben wurde, so ist für das laufende Jahr keine Abgabe zu entrichten.
3. Ist ein Begünstigungsverfahren anhängig, so ist die Abgabe innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides, frühestens am 15. April fällig.

Meldepflicht
Der Erwerb eines abgabepflichtigen Hundes ist binnen vier Wochen beim Gemeindeamt zu melden.
Die Meldung hat zu enthalten:
1.) Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum des/der Halters/Halterin
2.) Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes
3.) Kennzeichnungsnummer gem. § 24a Tierschutzgesetz
Weiters sind der Meldung anzuschließen:
1.) die Registriernummer des Stammdatensatzes gemäß § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz
2.) Hundekundenachweis (sofern erforderlich)
3.) Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 3b Abs. 7 Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz.
Abmeldung:
Jeder Hund, der verstorben, abhanden gekommen oder weitergegeben worden ist, muss binnen einem Monat beim Gemeindeamt abgemeldet werden.

Hundekundenachweis
Wer braucht einen Hundekundenachweis?
Die Bestimmungen über den Nachweis der Hundekunde gelten für Tierhalter, die einen Hund nach dem 1. 1. 2013 erwerben. Wurde vor dem Stichtag schon ein Hund gehalten, ist ein Hundekundenachweis nicht erforderlich. Wer fünf Jahre durchgehend einen Hund hatte, braucht keinen Nachweis, auch dann nicht, wenn ein neuer Hund angeschafft wird.
Was ist ein Hundekundenachweis und was kostet er?
Das ist eine Bestätigung dafür, dass man eine mindestens vierstündige Ausbildung absolviert hat.

Haftpflichtversicherung
Halter von Hunden haben für diese eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von EUR 725.000,- abzuschließen. Dies kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftplicht- oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.

Hundeabgabeordnung der Stadtgemeinde Knittelfeld

Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013

Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz

Halten von gefährlichen Tieren

Halten von gefährlichen Tieren

Das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz legt im §3c fest, dass das Halten von gefährlichen Tieren nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig ist. Als gefährlich gelten Tiere, die auf Grund ihrer arttypischen oder individuellen Verhaltensweise die Sicherheit von Menschen gefährden können (z.B. Schlangen, Giftspinnen, Raubkatzen oder Bären).

Eine Haltung von Tieren im Sinne dieser Definition ist daher der Gemeinde unbedingt sofort zur Kenntnis zu bringen.

Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz

Tierheim Murtal

Tierheim Murtal

Das Tierheim Murtal.
Abbildung des Tierheims Murtal.

Kontakt und Information:
Murweg 3, 8723 Kobenz
Ansprechpartnerin: Leiterin Elke Pichler
Tel.: +43 (0) 3512/49575
E-Mail: tierheimmurtal(a)a1business.at
Öffnungszeiten:
Mo. – Sa., 9 - 11 Uhr und 14 - 17 Uhr.

Was tun, wenn Sie ein herrenloses Tier finden?

Wenn Sie ein herrenloses Tier finden, können Sie es während der Öffnungszeiten im Tierheim abgeben. Sollten Sie es außerhalb der Öffnungszeiten finden, rufen Sie bitte die Polizeiinspektion Knittelfeld, Tel.: 05 91 33-6310 an. Bei verletzten Tieren informieren Sie bitte den 24-Stundendienst der Tierklinik Wallner Tel.: +43 (0) 3512/83259.

35 Hunde, 60 Katzen und 10 Kleintiere finden im Tierheim Murtal vorübergehend ein neues Zuhause. Die 300 m² große Anlage, betrieben vom Landestierschutzverein übertrifft alle Erwartungen. Der großzügige Innen- und Außenbereich ist sauber und gepflegt. In der Hundestation gibt es 14 Boxen für je ein bis zwei Tiere sowie eine „Familienkajüte“, bestehend aus zwei durch eine Trennklappe verbundenen Räumen. Jede Box hat einen angeschlossenen Freibereich. Für mehr Auslauf sorgt die angrenzende Hundewiese. Die Katzen sind nicht minder luxuriös untergebracht. Sie teilen sich die „Wohnräume“, es gibt jedoch genügend Rückzugsraum für jede einzelne Samtpfote. Neben dem Verwaltungsbereich gibt es noch Kranken- und Untersuchungsräume, Küche sowie zahlreiche Nebenräume und einen Raum für Nagetiere. Abgegebene herrenlose Tiere werden nach einer Erstversorgung vom Tierarzt untersucht, wenn nötig, medizinisch betreut und dann in die jeweilige Station gebracht, bis sie wieder ein neues Frauerl oder Herrl gefunden haben.

Tierärzte

Tierärzte

Tierklinik und Tierärztliche Apotheke Dr. Wallner

Dr. Anton und Dr.in Barbara Wallner
Kleintiere, Heimtiere, Nutztiere, Pferde
Ghegastraße 49, 8720 Knittelfeld
Tel.: +43 (0) 3512/83259
Fax: +43 (0) 3512/83259-4
Web: www.tierklinik-wallner.at
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Tierärztliche Apotheke - Öffnungszeiten:
Mo - Sa:8:00 - 12:00 Uhr
Mo u. Do: 15:00 - 18:30 Uhr
Di, Mi, Fr: 13:00 - 18:30 Uhr

Dr. Karl Frewein

Kleintierordination
Viktor-Kaplan-Straße 21, 8720 Knittelfeld
Tel.: +43 (0) 3512/74269
Fax: +43 (0) 3512/76025
Mobil: +43 (0) 664 221 64 56
Termine nach telefonischer Vereinbarung

Dr. med. vet. Nicole Wechselberger

Dr. med. vet. Nicole Wechselberger
Ingeringweg 4
8720 Knittelfeld
Tel.: 0664/1214278
Ordinationszeiten:
Montag: 9. 30 -11.30 und 14.00-18.00
Dienstag: 13.00-17.00
Mittwoch: 9.00-13.00
Donnerstag: 13. 00-17.00
Freitag: 8.00-10.00 und 14.00-18.00

Tierarztpraxis Schaffer Armin

Mag. vet. med. Armin Schaffer
Marktgasse 7, 8720 Knittelfeld
Tel.: 0664/4275746
E-Mail: rinder.schaffer@gmail.com
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8 - 12 Uhr Büroarbeitszeiten und Termine nach Vereinbarung
Notdienst 24 Stunden Mo. - So.

Tierkörperverwertung

Tierkörperverwertung

Öffnungszeiten der Sammelstelle:
Mo. - Do.: 7.30 - 9.30 Uhr und 13.15 - 15.15 Uhr
Fr.: 7.30 - 10.30 Uhr

Die Tierkörperentsorgung befindet sich auf dem Areal der Kläranlage des Abwasserverbandes Knittelfeld und Umgebung.

Die Kläranlage.
Luftaufnahme der Kläranlage

Information und Kontakt:
Murweg 1, 8723 Kobenz
Tel.: +43 (0) 3512 83823
Fax: +43 (0) 3512 838234
E-Mail: office(a)awv-knittelfeld.at