WAHLEN - der wichtigste Bestandteil einer Demokratie
Wir sorgen dafür, dass Ihre Stimme zählt !
Die Gemeindewahlbehörde Knittelfeld, deren Vorsitzender der Bürgermeister ist, teilt sich in derzeit 28 Wahlsprengel auf.
Das Referat Bürgerservice führt die laufende zentrale Wähler-Evidenz aller Wahl- und Stimmberechtigten der Stadt Knittelfeld als Voraussetzung für folgende Stimmabgabemöglichkeiten :
Volksbefragung
Volksabstimmung
Volksbegehren
- Gemeinderatswahl (Funktionsperiode 5 Jahre)
- Landtagswahl (Funktionsperiode 5 Jahre)
- Nationalratswahl (Funktionsperiode 5 Jahre)
- Bundespräsidentenwahl (Funktionsperiode 6 Jahre)
- Europawahl (Funktionsperiode der Abgeordneten zum Europäischen Parlament 5 Jahre)
Alle Knittelfelder Wahlergebnisse für Sie zum Nachlesen !
Bundes- und Landeswahlergebnisse finden Sie hier :
Wer darf wo wählen ? Aktives Wahlrecht in Österreich
Österreichische StaatsbürgerInnen :
- alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr
abgeschlossen haben und in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
AuslandsösterreicherInnen :
- österreichische StaatsbürgerInnen, die im Ausland ihren Hauptwohnsitz haben
- sie werden auf Antrag in die zentrale Wählerevidenz aufgenommen und dürfen in Österreich
wählen
EU-UnionsbürgerInnen :
- BürgerInnen eines EU-Mitgliedsstaates, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
- sie werden auf Antrag in die örtliche EU-Wählerevidenz aufgenommen und dürfen in Österreich
wählen
- der/die UnionsbürgerIn kann auch mehrere Hauptwohnsitze in verschiedenen Ländern haben, die
Eintragung in die EU-Wählerevidenz ist aber verständlicherweise nur in einem Mitgliedsland
möglich !
- daher wird jeder/jede UnionsbürgerIn
a) bei einem Ortswechsel von der Botschaft verständigt und auf die Eintragungsmöglichkeit in
die EU-Wählerevidenz seiner neuen Wohnsitzgemeinde hingewiesen
b) bei seiner/ihrer Anmeldung im Bürgerbüro gefragt, ob er/sie sich in die EU-Wählerevidenz der
Stadtgemeinde Knittelfeld eintragen lassen will
AusländerInnen und Staatenlose :
- AusländerIn im Sinne des Gesetzes ist, wer nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates
der EU besitzt bzw. staatenlos ist.
Gemeinderatswahl
Wahlberechtigt sind :
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- EU-Unionsbürger
nicht wahlberechtigt sind :
- AuslandsösterreicherInnen
- AusländerInnen und Staatenlose
Landtagswahl
Wahlberechtigt sind :
- alle steiermärkischen LandesbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
nicht wahlberechtigt sind :
- AuslandsösterreicherInnen
- EU-UnionsbürgerInnen
- AusländerInnen und Staatenlose
Bundespräsidentenwahl und Nationalratswahl
Wahlberechtigt sind :
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- AuslandsösterreicherInnen
nicht wahlberechtigt sind :
- EU-UnionsbürgerInnen
- AusländerInnen und Staatenlose
Europawahl
Wahlberechtigt sind :
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- AuslandsösterreicherInnen
- EU-UnionsbürgerInnen
nicht wahlberechtigt sind :
- AusländerInnen und Staatenlose

