WAHLEN - der wichtigste Bestandteil einer Demokratie

Wir sorgen dafür, dass Ihre Stimme zählt !


 


Die Gemeindewahlbehörde Knittelfeld, deren Vorsitzender der Bürgermeister ist, teilt sich in derzeit 28 Wahlsprengel auf.

 

Das Referat Bürgerservice führt die laufende zentrale Wähler-Evidenz aller Wahl- und Stimmberechtigten der Stadt Knittelfeld als Voraussetzung für folgende Stimmabgabemöglichkeiten :

 

             Volksbefragung

             Volksabstimmung

             Volksbegehren

 

  1. Gemeinderatswahl                          (Funktionsperiode 5 Jahre)
  2. Landtagswahl                                   (Funktionsperiode 5 Jahre)
  3. Nationalratswahl                              (Funktionsperiode 5 Jahre)
  4. Bundespräsidentenwahl                (Funktionsperiode 6 Jahre)
  5. Europawahl         (Funktionsperiode der Abgeordneten zum Europäischen Parlament 5 Jahre)


 

Alle Knittelfelder Wahlergebnisse für Sie zum Nachlesen !

Gemeinderatswahl 2010

Wahlergebnisse in Knittelfeld

 

Bundes- und Landeswahlergebnisse finden Sie hier :

www.verwaltung.steiermark.at


Wer darf wo wählen ? Aktives Wahlrecht in Österreich

Österreichische StaatsbürgerInnen :

- alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr

   abgeschlossen haben und in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben

 

AuslandsösterreicherInnen :

- österreichische StaatsbürgerInnen, die im Ausland ihren Hauptwohnsitz haben

- sie werden auf Antrag in die zentrale Wählerevidenz aufgenommen und dürfen in Österreich

   wählen

 

EU-UnionsbürgerInnen :

- BürgerInnen eines EU-Mitgliedsstaates, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben

- sie werden auf Antrag in die örtliche EU-Wählerevidenz aufgenommen und dürfen in Österreich

   wählen

- der/die UnionsbürgerIn kann auch mehrere Hauptwohnsitze in verschiedenen Ländern haben, die

   Eintragung in die EU-Wählerevidenz ist aber verständlicherweise nur in einem Mitgliedsland

   möglich !

- daher wird jeder/jede UnionsbürgerIn

   a) bei einem Ortswechsel von der Botschaft verständigt und auf die Eintragungsmöglichkeit in

        die EU-Wählerevidenz seiner neuen Wohnsitzgemeinde hingewiesen

   b) bei seiner/ihrer Anmeldung im Bürgerbüro gefragt, ob er/sie sich in die EU-Wählerevidenz der

        Stadtgemeinde Knittelfeld eintragen lassen will

 

AusländerInnen und Staatenlose :

- AusländerIn im Sinne des Gesetzes ist, wer nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates

   der EU besitzt bzw. staatenlos ist.

 


 

Gemeinderatswahl

 

Wahlberechtigt sind :

- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben

- EU-Unionsbürger

 

nicht wahlberechtigt sind :

- AuslandsösterreicherInnen

- AusländerInnen und Staatenlose

 

Landtagswahl

 

Wahlberechtigt sind :

- alle steiermärkischen LandesbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben

 

nicht wahlberechtigt sind :

- AuslandsösterreicherInnen

- EU-UnionsbürgerInnen

- AusländerInnen und Staatenlose

 

Bundespräsidentenwahl und Nationalratswahl

 

Wahlberechtigt sind :

- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben

- AuslandsösterreicherInnen

 

nicht wahlberechtigt sind :

- EU-UnionsbürgerInnen

- AusländerInnen und Staatenlose

 

Europawahl

 

Wahlberechtigt sind :

- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben

- AuslandsösterreicherInnen

- EU-UnionsbürgerInnen

 

nicht wahlberechtigt sind :

- AusländerInnen und Staatenlose