Gästebuch
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Manfred schrieb am 15.08.2006 um 23:33
Zum Eintrag von Hrn Hösele:
Sie haben recht mit der Stvo nur ist die Angabe leider nicht vollständig.
Voraussetzung dafür ist:
• Die Fahrzeuge müssen angehalten haben. Solange sie sich (wenn auch nur langsam) bewegen, darf nicht vorbeigefahren werden!
• Für das Vorfahren muss genügend Platz vorhanden sein.
• Fahrzeuge, die einbiegen wollen, dürfen nicht behindert werden.
zu Hrn Eibegger: Jeder Moped/Autofahrer (ich nehme an das der Grossteil auceinen Führerschein besitzt) hat gelernt die Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand an die Gegebenheiten anzupassen. Ich kenne keine Vorschrift welche eine Mindestgeschwindigkeit für Radfahrer im Stadtgebiet vorschreibt. Weiters glaube ich auch nicht das die Stadt ein optimales Trainingsgebiet ist. Es gibt soviele schöne Strassen in der Umgebung wo schnelles/nebeneinander Fahren mit viel weniger Risiko möglich ist als im Stadtgebiet. Ich bin auch froh das es so tolle Möglichkeiten für die Jugend gibt, aber es soll auch sicher sein.
Sie haben recht mit der Stvo nur ist die Angabe leider nicht vollständig.
Voraussetzung dafür ist:
• Die Fahrzeuge müssen angehalten haben. Solange sie sich (wenn auch nur langsam) bewegen, darf nicht vorbeigefahren werden!
• Für das Vorfahren muss genügend Platz vorhanden sein.
• Fahrzeuge, die einbiegen wollen, dürfen nicht behindert werden.
zu Hrn Eibegger: Jeder Moped/Autofahrer (ich nehme an das der Grossteil auceinen Führerschein besitzt) hat gelernt die Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand an die Gegebenheiten anzupassen. Ich kenne keine Vorschrift welche eine Mindestgeschwindigkeit für Radfahrer im Stadtgebiet vorschreibt. Weiters glaube ich auch nicht das die Stadt ein optimales Trainingsgebiet ist. Es gibt soviele schöne Strassen in der Umgebung wo schnelles/nebeneinander Fahren mit viel weniger Risiko möglich ist als im Stadtgebiet. Ich bin auch froh das es so tolle Möglichkeiten für die Jugend gibt, aber es soll auch sicher sein.
julia schrieb am 14.08.2006 um 21:52
hallo schönes knittelfeld suche ganz dringend ein Pflegepferd bin 9j. mit reiterfahrung in der Steiermark also wenn ihr selber eins zu vergeben habt oder wenn wisst dann meldet euch bitte unter dieser nummer 0676/3714168 oder office@sports97.at wohne in Österreich in der steiermark spielberg bei knittelfeld
micha schrieb am 03.08.2006 um 22:12
Zum Artikel von Manfred habe ich folgendes zu sagen: Ich benutze täglich den Radweg nach und in Knittelfeld auf meinem Weg zur Arbeit. Ich bin mit meinem Mountainbike unterwegs und fahre im Schnitt zwischen 20 und 25 km/h. Diese Geschwindigkeit ist manchmal jedoch schon etwas halsbrecherisch gewählt, da die Autofahrer bei den Ausfahrten kaum auf die Radfahrer achten. Manche Notbremsung blieb da nicht aus um nicht über die Motorhaube zu fliegen. Aus diesem Grunde würde ich keinem Radrennfahrer, der mit 40 km/h unterwegs ist , raten diesen Radweg zu benützen, da das Unfallrisiko viel zu hoch wäre. In diesem Sinne wünsche ich allen "Radlern" eine unfallfreie Saison.
Herbert Hösele schrieb am 31.07.2006 um 22:28
Sehr geehrter Hr. Manfred
Glauben Sie nicht, dass die Polizei Vergehen ahnden würde, wenn es sich um Verstöße gegen die StVO handelt? Anbei einen Auszug daraus:
Die StVO regelt und erlaubt im § 12 Abs 5 das Vorfahren einspuriger Fahrzeuge neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vor Kreuzungen, Straßenengen, Ampeln, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen.
Gemäß § 68. Abs 2 dürfen Radfahrer auf Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren.
Für eine unfallfreie Jugend unserer Radrennfahrern, und auch für Ihren Sohn!
mfg Herbert Hösele
Glauben Sie nicht, dass die Polizei Vergehen ahnden würde, wenn es sich um Verstöße gegen die StVO handelt? Anbei einen Auszug daraus:
Die StVO regelt und erlaubt im § 12 Abs 5 das Vorfahren einspuriger Fahrzeuge neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vor Kreuzungen, Straßenengen, Ampeln, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen.
Gemäß § 68. Abs 2 dürfen Radfahrer auf Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren.
Für eine unfallfreie Jugend unserer Radrennfahrern, und auch für Ihren Sohn!
mfg Herbert Hösele
Das Redaktionsteam schrieb am 27.07.2006 um 08:41
Herr Walter Eibegger vom RC ARBÖ-ASKÖ-RAPSO Knittelfeld hat zum Gästebucheintrag von Manfred folgende Stellungnahme abgegeben:
Es ist schade, dass "Manfred" nicht gleich angeführt hat um welchen Verein
es sich handelt, da es zwei beim Verband gemeldete Knittelfelder Radvereine
gibt.
Die Radwege sind sicher nicht für Training der Rennfahrer geeignet. Ich
möchte gerne wissen, was Herr Manfred sagen würde, wenn die Rennfahrer mit
40 km/h am Radweg bei ihm vorbeifahren.
Es gibt auch ein Gesetz, wonach Radfahrer im Training nebeneinander fahren
dürfen.
Mir sind aufgeweckte Sport betreibende Jugendliche (auch wenn sie nicht
immer ganz rücksichtsvoll sind) lieber als Stockbetrunkene auf der Parkbank
liegende.
Mit sportlichen Grüßen
Walter Eibegger
Es ist schade, dass "Manfred" nicht gleich angeführt hat um welchen Verein
es sich handelt, da es zwei beim Verband gemeldete Knittelfelder Radvereine
gibt.
Die Radwege sind sicher nicht für Training der Rennfahrer geeignet. Ich
möchte gerne wissen, was Herr Manfred sagen würde, wenn die Rennfahrer mit
40 km/h am Radweg bei ihm vorbeifahren.
Es gibt auch ein Gesetz, wonach Radfahrer im Training nebeneinander fahren
dürfen.
Mir sind aufgeweckte Sport betreibende Jugendliche (auch wenn sie nicht
immer ganz rücksichtsvoll sind) lieber als Stockbetrunkene auf der Parkbank
liegende.
Mit sportlichen Grüßen
Walter Eibegger

